Es gibt einen einfachen Weg zur Scheidung: Füllen Sie das Scheidungsformular aus.
Mit den Angaben aus dem Scheidungsformular erstellen wir den Entwurf Ihres Scheidungsantrags und ermitteln die anfallenden Gebühren für Sie. Geringverdiener erhalten in der Regel Verfahrenskostenhilfe, d.h. die Kosten übernimmt der Staat.
Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus. Die Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Wir übersenden Ihnen daraufhin den Entwurf Ihres Scheidungsantrags, einen Kostenvoranschlag sowie eine Vollmachtserklärung. Prüfen Sie die Angaben und senden Sie uns die unterschriebene Vollmachtserklärung zurück.
Wir reichen daraufhin den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein und führen das Scheidungsverfahren, das mit der Scheidung endet.
Sie werden von Anfang an bis zur rechtskräftigen Scheidung von Rechtsanwalt Dr. Groß vertreten und betreut. Bei Fragen steht er als Ansprechpartner zur Verfügung.